Urteil

Auch Einzelpraxis darf sich "Zentrum" nennen

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Eine Einzelpraxis darf sich durchaus als "Zentrum" ausweisen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab einem Arzt Recht, dem die Kammer verbieten wollte, seine Praxis mit zwei angestellten Ärzten als "Augenzentrum" zu bewerben.

Das Gericht hob die Ordnungsverfügung auf, da keine irreführende Werbung vorliege.

Der Begriff "Zentrum" sei sehr unbestimmt. Er beschreibe eindeutig und konkret, welche Inhalte oder Leistungen eine Praxis erfüllen muss, um sich "Zentrum" nennen zu dürfen.

Ferner spiele es keine Rolle, wie viele niedergelassene Ärzte in der Praxis tätig sind. Das Gericht kritisierte zudem, dass die Kammer nicht dargelegt hatte, inwiefern die Leistungsangebote oder Kompetenzen von fünf anderen Praxen vor Ort, die sich unbeanstandet als "Zentrum" bezeichnen dürfen, das sehr umfangreiche Angebot der betroffenen Praxis übersteigen. (juk)

Az.: 7 K 8148/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vergleich der Kreise

Wo sich besonders wenige Senioren gegen Pneumokokken impfen lassen

„Sprechende Medizin“ beim Bayerischen Rundfunk

Hausarzt Schelling klärt im Radio über wichtige Gesundheitsthemen auf

Lesetipps
Menschen im Park machen Qigong-Übungen

© zinkevych / Stock.adobe.com

Nutzen durch randomisierte Studie belegt

Qigong-Übungen senken erhöhten Blutdruck

Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?