Direkt zum Inhaltsbereich

Doppelter Haushalt

BFH erleichtert steuerliche Absetzbarkeit

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Wohnen erwachsene und wirtschaftlich eigenständige Kinder noch bei ihren Eltern, können sie dennoch die Kosten für eine Schlafstätte an ihrem Arbeitsort von der Steuer absetzen.

Dies gilt, wenn sie die gemeinsame Haushaltsführung mit den Eltern wesentlich mitbestimmen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 24. April 2013, veröffentlichten Urteil.

In diesem Fall verfügten die Kinder auch im gemeinsamen elterlichen Haushalt über einen "eigenen Hausstand".

Damit sei die steuerliche Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung möglich. Bislang hatte der BFH diesen Steuervorteil verneint, wenn der Steuerpflichtige noch bei den Eltern wohnt. (fl)

Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: VI R 46/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Auswahl an gesunden pflanzlichen Lebensmitteln: Superfoods, verschiedene Obstsorten und Beeren, Nüsse und Samen.

© alicja neumiler / stock.adobe.com

Gepoolte Studien-Analyse

Vegetarische Ernährung und Krebsrisiko: Nicht immer ist pflanzlich besser!