Kein Arbeitseinkommen
BGH: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden
Pflegegeld ist tabu für Insolvenzverwalter. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mit dem Geld solle die Pflegeperson für ihren Einsatz belohnt werden. Es sei nicht dazu da, deren Gläubiger zu begünstigen, so die Karlsruher Richter.