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Urteil

Bundesgerichtshof: Sechs Jahre Haft für Arzt wegen Abrechnungsbetrugs rechtens

In mehr als 6.000 Fällen rechnete ein Arzt aus Niederbayern Behandlungen ab, die er nie geleistet hatte. Der Bundesgerichtshof hat nun das vorinstanzliche Urteil bestätigt.

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Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil gegen einen Arzt, der die KV Bayerns um 1,4 Millionen Euro betrogen hatte.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil gegen einen Arzt, der die KV Bayerns um 1,4 Millionen Euro betrogen hatte.

© apops / stock.adobe.com

Karlsruhe. Ein Arzt aus Niederbayern muss wegen Abrechnungsbetrugs im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst endgültig für sechs Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das entsprechende Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth für rechtmäßig erklärt.

Der Angeklagte aus Niederbayern war nach den Feststellungen des Landgerichts als Poolarzt im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst tätig.

In der Zeit von November 2021 bis November 2024 rechnete er allerdings quartalsweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) in mehr als 6.000 Fällen Behandlungen ab, die er nie geleistet hatte. Die Prüfmechanismen der KVB hatten den Betrug des Arztes entdeckt. Der KVB entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 1,4 Millionen Euro.

Zusätzlich sexueller Übergriff

Außerdem sah es das Landgericht als erwiesen an, dass der Arzt im Frühjahr 2021 bei einem Bereitschaftsdiensteinsatz einer Patientin mit Erkältungssymptomen überraschend und ohne medizinischen Grund die Brust angefasst hat.

Wegen der frei erfundenen Bereitschaftsdienste und „wegen des sexuellen Übergriffs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses“ wurde der Arzt zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die dagegen eingelegte Revision des Angeklagten wies der BGH nun als unbegründet zurück. Das Urteil des Landgerichts weise „keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil“ auf und sei damit rechtskräftig. (fl)

Bundesgerichtshof, Az.: 6 StR 298/26

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