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Approbationsurkunde aus dem Internet

Falscher Schönheitsarzt muss ins Gefängnis

Wie in einem Hochstaplerfilm gab sich ein junger Mann als Schönheitsarzt aus und täuschte ein Studium vor. Hunderte Menschen vertrauten ihm ihr Gesicht an – nun wurde er verurteilt.

Von Aleksandra Bakmaz Veröffentlicht:
Der Angeklagte wird zu seiner Verhandlung im Landgericht Konstanz geführt und verdeckt dabei sein Gesicht mit einem Aktenordner.

Der Rettungssanitäter gab sich in einer Schönheits-Praxis als Arzt aus. Jetzt hat ihn das Landgericht Konstanz wegen Urkundenfälschung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

© Claudia Wagner/dpa

Konstanz. Er wollte dazugehören, als Arzt angesehen werden und behandelte Hunderte Menschen mit Botox und Hyaluron: Obwohl er kein Medizinstudium abgeschlossen und keine Approbation hatte, arbeitete ein 28-Jähriger in einer Konstanzer Schönheitspraxis. Nun hat ihn das Landgericht Konstanz unter anderem wegen Urkundenfälschung und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der gelernte Rettungssanitäter mit gefälschten Dokumenten als Arzt ausgegeben und in der Schönheitspraxis zwischen März und April 466 Behandlungen durchgeführt hatte.

Gefälschte Zeugnisse aus dem Internet

Der 28-Jährige hatte zu Prozessbeginn gestanden, ein Medizinstudium vorgetäuscht zu haben. Für die Bewerbung bei der Konstanzer Praxis hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben gefälschte Zeugnisse und eine Approbationsurkunde verwendet, die er über einen chinesischen Anbieter im Internet gekauft hatte. Diese Unterlagen seien von der Ärztekammer in Niedersachsen anerkannt worden.

Er habe schon immer Interesse an einem Medizinstudium gehabt, erklärte der Angeklagte. Während der Corona-Pandemie habe er mit Online-Vorlesungen ein Studium vorgetäuscht. Er habe sich nach Anerkennung gesehnt und mit Menschen mithalten wollen, die tatsächlich Medizin studierten. Bereits zuvor war er in Braunschweig wegen eines ähnlichen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die Schönheitspraxis, in der der falsche Arzt praktiziert hatte, gehört zu einer Kette der bekannten Ärzte und Influencer „Dr. Rick und Dr. Nick“. Henrik Heüveldop („Dr. Rick“) und Dominik Bettray („Dr. Nick“) hatten in sozialen Medien erklärt, sie seien ebenso wie ihre Patienten von dem Mann getäuscht worden. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft war der 28-Jährige nach einem eintägigen Einführungskurs in der Praxis eingesetzt worden. Dort habe er mit seinen Behandlungen einen Umsatz von mehr als 300.000 Euro erzielt. Selbst habe er dafür rund 3.200 Euro kassiert.

Gutachter sieht keinen Behandlungsfehler

Im Prozess ging es auch um die Frage, ob die Behandlungen fehlerhaft waren und ob Beschwerden der Patienten auf die Injektionen zurückzuführen sind. Ein Gutachter konnte keine Behandlungsfehler feststellen. Auch eindeutige gesundheitliche Schäden, die sich den Injektionen zuordnen ließen, habe er nicht nachweisen können. Blutergüsse oder vorübergehende Beschwerden seien bekannte Nebenwirkungen von Unterspritzungen. Das ändere aber nichts daran, dass die fachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Arzt gefehlt hätten.

Der Sachverständige bemängelte erhebliche Lücken in der Dokumentation der Behandlungen. Es sei nicht nachvollziehbar gewesen, an welchen Stellen und in welcher Tiefe wie viele Spritzen injiziert worden sei.

Angeklagter zeigt Reue

Einerseits sei der Angeklagte völlig unqualifiziert gewesen, habe bei den Behandlungen aber wie ein durchschnittlich guter Arzt praktiziert, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Zu Gunsten des Angeklagten sei sein Geständnis gewertet worden sowie die Tatsache, dass die Patientinnen keine Schäden davontrugen. Gegen ihn habe die kriminelle Energie gesprochen, die von seinem Verhalten ausgegangen sei. Dennoch blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung hielt dagegen höchstens zweieinhalb Jahre Haft für angemessen.

Der Angeklagte sagte zum Ende des Prozesses, die vergangenen sechs Monate seien die härtesten seines Lebens gewesen. Die Untersuchungshaft habe ihn zugleich aus einem selbst errichteten „Lügengefängnis“ befreit. Bei den Betroffenen entschuldigte er sich: „Es tut mir unendlich leid.“ (dpa)

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