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Rx-Versand

BKK-Verband bringt Höchstpreise, Beratungshonorar und Solidar-Fonds ins Gespräch

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BERLIN. Vor der Fachanhörung zum geplanten Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln positionieren sich die gesetzlichen Krankenkassen als Verteidiger dieses Vertriebswegs. Der AOK-Bundesverband bezeichnet das Verbotsvorhaben als unzeitgemäß. Es sei ohnehin fraglich, ob "nach zwölf Jahren gelebtem Versandhandel" einer Rücknahme dieses Geschäftsmodells europarechtlich überhaupt Erfolgsaussichten einzuräumen seien. Auch der GKV-Spitzenverband hat sich bereits gegen den Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ausgesprochen.

Der BKK-Dachverband will den Vertriebsweg insbesondere für chronisch Kranke, die in ländlichen Regionen leben, erhalten wissen. Die Darstellung aus Verbandskreisen der Apothekerschaft, wonach Versandapotheken die wohnortnahe Versorgung in dünner besiedelten Gebieten gefährdeten, entbehre "jeder Grundlage". Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Versender sowie Ladenapotheken zu schaffen, sollte ein Höchstpreismodell für verschreibungspflichtige Produkte eingeführt werden. Das Apothekenhonorar sollte "nicht mehr nur von der Zahl der abgegebenen Packungen abhängig sein, sondern Beratungs- und Serviceleistungen besser berücksichtigen". Darüber hinaus wäre zur Sicherung einer flächendeckenden Apothekendichte "die Errichtung eines durch die Apotheken selbst finanzierten Sicherstellungsfonds denkbar". (cw)

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