BSG-Urteil: Neue Fallpauschalen nach Verlegung
KASSEL (mwo). Wird ein Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt, rechnet jedes Krankenhaus seine Fallpauschalen gesondert ab. Medizinische Gründe für die Verlegung sind dabei nicht erforderlich, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.