Bei Abrechnung ist Hepatitis-B-Test ein Grenzgänger

KÖLN (iss). Manche niedergelassene Ärzte sind unsicher, wie sie die empfohlenen Hepatitis-B-Tests bei ihren Patienten abrechnen können, wenn es sich um eine reine Wunsch-Leistung handelt. Das zeigen Nachfragen von Lesern der "Ärzte Zeitung".

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