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Der konkrete Fall

Bei Hausrat ist vorherige Wertermittlung wichtig

Unterversichert nach einem Brand? Will die Assekuranz deswegen nicht den vollen Schaden ersetzen, müssen Kunden das nicht hinnehmen.

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In einer Wohnung verursachte ein Feuer einen hohen Schaden. Der Besitzer informierte den Versicherer, bei dem er eine Hausratpolice abgeschlossen hatte. Der schickte einen Gutachter, der sich vor Ort ein Bild vom Ausmaß des Schadens machte. Die böse Überraschung kam beim nächsten Schreiben des Versicherers. Der Gutachter habe festgestellt, dass der Mann unterversichert gewesen sei, deshalb könne man nicht den vollen Schaden begleichen. Der Kunde wandte sich mit der Bitte um Hilfe an den Bund der Versicherten (BdV).

"Das Problem ist, dass sich manche Gutachter wie die Versicherer selbst in diesen Fällen an der Pauschalformel orientieren", sagt BdV-Vorstand Thorsten Rudnik. Nach dieser Formel entspricht die Versicherungssumme oft 650 Euro pro Quadratmeter. Ist der Hausrat in der Wohnung jedoch weniger wert, muss der Kunde den Verweis auf die Unterversicherung und die entsprechende Kürzung der Zahlung nicht hinnehmen, betont Rudnik. "Wenn ich den Nachweis führen kann, dass ich ausreichend versichert war, muss der Versicherer bezahlen."

Das war auch nach dem Wohnungsbrand der Fall. Der Gutachter hatte die Wohnung nur grob in Augenschein genommen und sich nicht vom tatsächlichen Inhalt überzeugt.

Grundsätzlich sollten Interessierte vor Abschluss einer Hausratversicherung den Wert des Hausrats ermitteln und ihn dann entsprechend individuell versichern, empfiehlt Rudnik - sonst zahlt der Kunde zu hohe Prämien oder ist im Bedarfsfall doch nicht ausreichend abgesichert. (iss)

www.bundderversicherten.de

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