Bei der Kinderbetreuung lassen sich Steuern sparen
NEU-ISENBURG. Berufstätige Eltern können von diesem Jahr an zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder von der Steuer absetzen - bis zu 4000 Euro pro Jahr und Kind. Gefördert werden vor allem Familien, die berufsbedingt auf bezahlte Hilfe bei der Kinderbetreuung angewiesen sind.