Landgericht Nürnberg-Fürth
Bei genehmigter Durchsuchung müssen Praxisinhaber den Staatsanwalt machen lassen
Mitsprache, wie weit eine Auswertung rechtmäßig beschlagnahmter Praxisdaten gehen darf, haben Betroffene nicht. Erst recht nicht, wenn der Tatvorwurf Abrechnungsbetrug lautet.






