Gendermedizin
Urteil: Beihilfe zahlt nur für ärztliche Nadelepilation
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt den Arztvorbehalt für die Entfernung der Barthaare einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen auch im Geltungsbereich der GOÄ.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt den Arztvorbehalt für die Entfernung der Barthaare einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen auch im Geltungsbereich der GOÄ.
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