Beim Zugewinnausgleich geht Praxis schnell drauf
NEU-ISENBURG. Bei einer Scheidung helfen pauschale Vereinbarungen in Eheverträgen oft kaum weiter. Damit die Verträge vor Gericht standhalten, eignet sich die "modifizierte Zugewinngemeinschaft". Gemeint ist, Kapitalanlagen, Immobilien oder die Aufteilung eines Betriebs wie einer Arztpraxis, individuell zu regeln.