Bereitschaftsziffer war im Notdienst nicht abrechenbar
FRANKFURT AM MAIN (juk). Die Bereitschaftspauschale 03005 des EBM 2000plus war nicht im ärztlichen Notdienst abrechenbar. Das hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschieden.
FRANKFURT AM MAIN (juk). Die Bereitschaftspauschale 03005 des EBM 2000plus war nicht im ärztlichen Notdienst abrechenbar. Das hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschieden.
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