Beruflich genutzte Computer: Gericht fällt der GEZ in den Arm

Die Rundfunkgebühr für beruflich genutzte Computer bleibt vor Gerichten weiter umstritten.

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FRANKFURT AM MAIN (juk). Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat jetzt entschieden, dass für einen solchen PC keine Gebühr an die GEZ gezahlt werden muss (Az.: 11 K 1310/08.F[V]). Geklagt hatte ein selbstständiger Informatiker, der von zu Hause aus seiner Arbeit nachgeht. Da er für private Fernseher- und Radiogeräte schon Rundfunkgebühren zahlte, verlangte er von der GEZ die Befreiung für seine ausschließlich beruflich genutzten Rechner.

Das Verwaltungsgericht gab dem Mann Recht. Die gewerblich genutzten Computer fielen unter die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte. Das gelte auch dann, wenn das angemeldete Erstgerät nicht zur gewerblichen Nutzung verwendet werde, sondern nur privaten Zwecken diene.

Eine Gebührenpflicht besteht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts aber auch deshalb nicht, weil der Kläger seine internetfähigen Rechner nicht für den Rundfunkempfang benutze. Allein der Besitz eines internetfähigen Computers reiche nicht für die Gebührenpflicht aus, betonten die Richter. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache ließen sie die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zu.

In der Vergangenheit hatten Gerichte höchst unterschiedlich zur Gebührenpflicht für beruflich genutzte Computer entschieden. Zuletzt hatte etwa der Verwaltungsgerichtshof in München die Gebührenpflicht bestätigt (wir berichteten).

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