STEUERRECHT FÜR ÄRZTE

Betriebliche Altersvorsorge nutzt nicht nur Arzthelferinnen

Praxischefs werden als Arbeitgeber doppelt gebeutelt, wenn sie ihren Arzthelferinnen eine Lohnerhöhung gewähren. Der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge kann einen für beide Seiten lukrativen Ausweg darstellen, der den Arbeitgeber nicht zu viel kostet und dem Arbeitnehmer mehr einbringt als reine Lohnerhöhungen.

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