Verstoß

Nach Betrugsfällen: KV Sachsen erinnert an Masernimpfpflicht

In letzter Zeit waren in Sachsen Anleitungen im Umlauf, wie Mitarbeiter im Gesundheitsweisen die Pflicht zur Masernimpfung umgehen können. Die KV Sachsen warnt vor Konsequenzen.

Veröffentlicht:

Dresden. Die KV Sachsen weist Ärzte und Angestellte in Gesundheitseinrichtungen in Sachsen jetzt auf die Folgen hin, wenn sie nicht gegen Masern geimpft sind oder falsche Bescheinigungen ausstellen sollten. Seit März 2020 gilt die Masernimpfpflicht für alle Menschen, die nach 1970 geboren wurden und in Gesundheitseinrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten und betreut werden.

Nicht alle betroffenen Menschen oder etwa ihre Eltern sind nach Einschätzung der KV Sachsen mit diesen Regelungen einverstanden. Aus diesem Grund würden immer wieder Publikationen veröffentlicht, in denen versucht werde, Anleitungen zur Umgehung der Masernimpfpflicht zu verbreiten.

Die KV Sachsen rät dringend davon ab, diese zu befolgen. Liege der Verdacht vor, dass ein falsches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation ausgestellt wurde, könne die Einrichtung Anzeige erstatten, heißt es. Darüber hinaus könne die Sächsische Landesärztekammer über den Verdacht der Verletzung der Berufspflicht informiert werden.

Die KV Sachsen verweist deshalb zusammen mit dem Landesverband Sachsen des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt/innen auf Informationen, die das sächsische Gesundheitsministerium zusammengestellt hat. (sve)

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