OVG Münster
BfArM muss Sterbewilligen kein Pentobarbital verschaffen
Einen privaten Zugang zu tödlichen Medikamenten lehnt das Oberverwaltungsgericht Münster ab. Und verweist Sterbewillige auf Ärzte und Sterbehilfeorganisationen.
Einen privaten Zugang zu tödlichen Medikamenten lehnt das Oberverwaltungsgericht Münster ab. Und verweist Sterbewillige auf Ärzte und Sterbehilfeorganisationen.
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