THC-Medizin in der GKV
Sozialgericht Frankfurt am Main bestätigt Aus für Cannabisblüten
Der Verordnungsausschluss von Cannabisblüten in der GKV greift unmittelbar. Bestandsschutz für Altpatienten gibt es nicht.
Der Verordnungsausschluss von Cannabisblüten in der GKV greift unmittelbar. Bestandsschutz für Altpatienten gibt es nicht.
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