Urteil
Bundesfinanzhof stärkt Arbeitsteilung in einer Berufsausübungsgemeinschaft
Nur weil ein Miteigentümer der BAG überwiegend administrativ tätig ist, wird diese damit noch nicht zum Gewerbebetrieb, urteilt der Bundesfinanzhof.
Nur weil ein Miteigentümer der BAG überwiegend administrativ tätig ist, wird diese damit noch nicht zum Gewerbebetrieb, urteilt der Bundesfinanzhof.
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