Bundesgerichtshofsurteil
Keine rein rechnerische Ermittlung von Schmerzensgeld
Der Bundesgerichtshof lehnt eine „taggenaue Berechnung“ von Schmerzensgeld ab. Maßgeblich sei das Gesamtbild. Das Urteil könnte auch auf Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers übertragbar sein.