Arzt-Marketing
Bundesgerichtshof urteilt zum Werberecht für Fernbehandlung
Der Bundesgerichtshof verkündet am morgigen Donnerstag sein Urteil zur Werbung für Fernbehandlungen. Die Wettbewerbszentrale hält dies für unzulässig und klagte gegen den privaten Krankenversicherer Ottonova auf Unterlassung.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


