Bundesrat billigt Erfolgshonorare für Anwälte
BERLIN (dpa). Anwälte dürfen künftig im eingeschränkten Maße Erfolgshonorare nehmen. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag verabschiedete Gesetz. Erfolgshonorare sind danach an enge Voraussetzungen geknüpft und nur in Ausnahmefällen möglich. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.
Grundsätzlich bleibt es auch nach der Neuregelung bei dem Verbot von Erfolgshonoraren. Anwälte sollen weiterhin nach festen Sätzen vergütet werden. Erfolgshonorare sind nur dann erlaubt, wenn die finanziellen Verhältnisse und das Kostenrisiko einen Bürger davon abhalten würden, sein Recht zu suchen. Im Falle einer solchen Vereinbarung trägt der Anwalt das Risiko eines verlorenen Prozesses.
Ein solcher Fall könnte etwa vorliegen, wenn für einen Geschädigten eine hohe Schmerzensgeldforderung nur durchsetzbar wäre, wenn er im Verlustfall nicht zusätzlich zu den Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten auch noch die eigenen Anwaltskosten zu tragen hätte. Oder wenn jemand einen unsicheren Wiedergutmachungsanspruch geltend machen will, die Anwaltskosten aber nicht aufbringen kann.