Urteil

Chef beleidigt - heißt nicht immer Kündigung

Veröffentlicht:

MAINZ. Wer seinen Chef einen Psychopathen nennt, dem droht nicht zwangsläufig die Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vor Kurzem.

Eine solche grobe Beleidigung sei zwar eine "erhebliche Ehrverletzung" und "an sich" ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Im konkreten Fall hätte aber eine Abmahnung des Mitarbeiters genügt.

Der Mann hatte seinen Chef nicht direkt beleidigt, sondern im Kollegenkreis über ihn hergezogen. Zuvor war er bei einem Personalgespräch von seinem Vorgesetzten aus dem Zimmer geworfen worden.

Später machte er dann beim Rauchen mit Kollegen seinem Ärger Luft. Laut Urteil konnte er aber darauf vertrauen, dass dies nicht nach außen dringt. (dpa)

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 55/14

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Drei alltagstaugliche Techniken

Schlagfertiger werden: Tipps für das Praxisteam

„Ich mag es, wenn viel los ist“

Ärztin, Mutter, Forscherin: Diana Ernst tanzt gerne auf vielen Hochzeiten

Lesetipps
Ein Vater und seine Tochter sitzen am Steg eines Badesees

© Patrick Pleul/dpa

Epidemiologisches Bulletin

Steigende Temperaturen sorgen für Ausbreitung von Vibrionenarten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!