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Kommentar zum DVG

Datenspender wider Willen?

Es gibt gute Gründe, mit den Daten von 73 Millionen GKV-Versicherten zu forschen. Doch Kritiker sehen im DVG-Entwurf einen Paradigmenwechsel angelegt.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Datenspender wider Willen?

73 Millionen GKV-Versicherte werden, geht es nach dem Willen der Großen Koalition, mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) zu Datenspendern. Der Goldschatz soll künftig in einem „Forschungsdatenzentrum“ zur Verfügung stehen. Die Entscheidung, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmt, ist weitreichend. An Warnungen fehlt es nicht. Der Bundesrat äußert „erhebliche Bedenken“, ob die Neuregelung den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Zweckbindung sowie dem Grundsatz der Normenklarheit genügt.

19 Punkte umfasst die Liste der Akteure, die künftig auf die Daten zugreifen dürfen. Antragsteller müssen ihr Interesse lediglich „nachvollziehbar darlegen“. Die Bundesländer monieren, klare Regeln zur NutzenRisiko-Abwägung der Reidentifizierung der Versicherten fehlten.

Alles Panikmache? Bei der Anhörung zum DVG im Gesundheitsausschuss warnte der Informatik-Professor Dominique Schröder vor Illusionen. Es gebe viele Beispiele dafür, dass sich pseudonymisierte Daten wieder in Klardaten umwandeln lassen, sagte der Sachverständige, der an der Universität Nürnberg angewandte Kryptografie lehrt. „Das geht wirklich wunderbar.“ Am Mittwoch haben Gesundheitspolitiker im Ausschuss die letzte Gelegenheit, Chancen und Risiken abzuwägen.

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