Der Junior-Partner darf nicht nur zum Schein selbstständig sein
KÖLN. Steigt ein junger Kollege in eine etablierte Praxis ein, ist es verständlich, wenn die Alt-Gesellschafter dem Junior nicht sofort den gleichen Status einräumen wollen, den sie selbst haben. Das darf jedoch nicht dazu verleiten, den Junior-Partner wie einen Angestellten zu behandeln. Denn kommt der Verdacht der Scheinselbstständigkeit auf, kann das schwer wiegende Konsequenzen haben.