Diagnosefehler führt nicht zu Beweislastumkehr
KÖLN (iss). Ein einfacher Diagnosefehler eines Arztes führt für den Patienten nicht zu Beweiserleichterungen, auch wenn infolge des Irrtums eine objektiv gebotene Befunderhebung unterbleibt. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.