Dienstwagen

Die Crux mit den Privatfahrten

Steht ein Zweitwagen nicht uneingeschränkt zur Privatnutzung zur Verfügung, muss der Fiskus beim Dienstwagen ansetzen.

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Ein Zweitwagen im Privatvermögen führt nicht automatisch dazu, dass für einen Dienstwagen steuerlich keine Privatnutzung anzurechnen ist. Eine Privatnutzung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Lebenspartnerin das andere Auto für ihre Fahrten zur Arbeit nutzt, urteilte vor Kurzem das Finanzgericht (FG) Münster (Az.: 7 K 3919/14).

Es wies damit einen Versicherungsvertreter ab. In den Streitjahren 2010 und 2011 fuhr er einen geleasten VW Tuareg, den er im Betriebsvermögen hielt. Ein Fahrtenbuch führt er nicht.

"Beweis des ersten Anscheins"

Wie üblich ging das Finanzamt davon aus, dass der Vertreter seinen Dienstwagen auch privat nutzt. Den privaten Anteil setzte es nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung auf 6612 Euro pro Jahr fest. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann der sogenannte Anscheinsbeweis einer Privatnutzung aber entkräftet werden, wenn für Privatfahrten ein gleichwertiges zweites Fahrzeug zur Verfügung steht.

Darauf berief sich der Versicherungsvertreter: Der VW sei ausschließlich geschäftlich genutzt worden. Privat stehe ihm ein Suzuki Vitara als gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung. Dieser werde auch von seiner Lebensgefährtin für ihre Fahrten zur Arbeit genutzt.

Das FG hatte offenbar Zweifel an der Gleichwertigkeit der beiden SUV, auch weil der Suzuki fast zehn Jahre älter war. Letztlich ließen die Richter dies aber offen. So oder so sei der "Beweis des ersten Anscheins" hier nicht erschüttert, "denn der Vitara stand dem Kläger gerade nicht uneingeschränkt für Privatfahrten zur Verfügung".

Genug Luft für private Fahrten

Der Vertreter habe selbst erklärt, dass seine Lebensgefährtin dieses Auto für ihre Fahrten zur Arbeit nutzt. Nach allgemeiner Lebenserfahrung sei davon auszugehen, dass dies auch für ihre Privatfahrten gilt. Bei einem solchen Sachverhalt sei dem Versicherungsvertreter die private Nutzung des Suzuki oft nicht möglich.

Ohne Erfolg blieb auch der Verweis des Vertreters auf eine Begrenzung der Laufleistung im Leasingvertrag. Bei den ursprünglich vereinbarten 20.000 Kilometern pro Jahr sei genug Luft auch für private Fahrten, befand das FG. Zudem sei diese Beschränkung im Verlängerungsvertrag Ende 2010 aufgehoben worden. (mwo)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Endpunkte – Herausforderungen aus der Sicht des vfa

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Spezifische Angststörung

Was ist eigentlich Tokophobie?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung