Investoren für Praxen

Diese Grenzen gelten für Ärzte

Private Kapitalgeber, die sich an einer Praxis beteiligen, sind schwer vorstellbar. Doch bei größeren Projekten ist eine Finanzierung durchaus möglich. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten.

Von Jürgen Karsten und Marc Müller Veröffentlicht:
Ist die weite Welt der Finanzinvestoren kompatibel mit der Führung von Arztpraxen? Erste Beteiligungsmodelle sind auch bei ambulanten Projekten derezit im Entstehen.

Ist die weite Welt der Finanzinvestoren kompatibel mit der Führung von Arztpraxen? Erste Beteiligungsmodelle sind auch bei ambulanten Projekten derezit im Entstehen.

© SP-PIC / fotolia.com

Die Finanzierung von größeren Projekten, etwa Ärztehäuser oder MVZ, ist immer ein komplexes Thema, vor allem wegen der hohen Summen, um die es dabei geht. Dies hängt zum einen an der Frage der persönlichen Haftung, die immer mit einer Kreditaufnahme verbunden ist.

Zum anderen sind für Finanzierungen in der Regel bestimmte Quoten an Eigenkapital (üblich sind 10 bis 15 Prozent) nötig, um darauf eine Bankfinanzierung aufzubauen.

Zur Lösung dieser Probleme hat sich daher im gewerblichen Bereich schon lange das Instrument der Beteiligungsfinanzierung etabliert. Dabei tritt neben die eigentlichen Initiatoren des Projektes ein Investor, der sich an dem Vorhaben beteiligt und dafür einen Geldbetrag als Eigenkapital zur Verfügung stellt.

Dieses Eigenkapital haftet gegenüber der Bank beziehungsweise anderen Gläubigern, so dass durch diese Beteiligung ein Teil des Investitionsrisikos von dem Investor übernommen wird. In der Praxis hat sich für dieses Kapital daher der Begriff "Risikokapital" herausgebildet.

Da die Beteiligungsgeber das unternehmerische Risiko mittragen, sorgen diese auch häufig für ein professionelles Management und Controlling der Investition. Dies sichert in der Praxis häufig die angestrebte Wirtschaftlichkeit des Projektes.

Wie Ärzte gewerbliche Investoren beteiligen können, lesen Sie exklusiv in der App-Ausgabe vom 14.11...

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