E-Gesundheitsakte

DoctorBox sammelt alle Patientendaten

Veröffentlicht:

Digitale Patienten- oder Gesundheitsakten sind bislang häufig Angebote von Krankenkassen oder -versicherungen, von Klinikketten oder IT-Unternehmen. Nun hat ein Berliner Start-up-Unternehmen Ende April eine "unabhängige digitale Gesundheitsakte auf den Markt gebracht", wie es in einer Meldung heißt. Gegründet wurde DoctorBox vom Orthopäden und Unfallchirurgen Dr. Oliver Miltner und von Stefan C. Heilmann (CEO, IEG – Investment Banking Group).

Mit der DoctorBox könne jeder auf seinem Handy alle persönlichen Gesundheits-Daten bei sich sammeln: MRT-Bilder, Laborwerte, Medikamente, Schmerztagebuch oder Arztbriefe.

Die DoctorBox sei nicht an eine Krankenkasse oder sonstige Versicherung gebunden. Allein der Patient entscheide, wem er Einblick in welche Unterlagen gewährt. Jeder Nutzer könne damit lästige Doppeluntersuchungen vermeiden, bei Bedarf auch ältere Daten zum Vergleich vorlegen und seine ärztliche Betreuung optimieren. Oder er könne beim Wechseln zwischen Arztpraxis und Klinik – zum Beispiel vor und nach einer OP – die behandelnden Ärzte auf dem Laufenden halten.Sie sei in der ersten Ausbaustufe kostenfrei. Der Patient lade sich einfach die App "DoctorBox" herunter. Dann erstelle er mit nur einem Klick seine persönliche Gesundheitsakte und könne mit dem Sammeln der Daten auf dem Handy oder in der Cloud beginnen. Zum Teilen von bestimmten Informationen mit einem Arzt könne er dann einzelne Bereiche anzeigen lassen.

Für die Unterlagen in der DoctorBox gelte deutsche Datensicherheit in zwei verschiedenen Sicherheitsoptionen: Smartphone oder Deutscher Cloud Server. Damit seien die Daten an einem sicheren Ort, trotzdem jederzeit und überall verfügbar. Aus der App heraus könne der Patient zudem seine Daten beim Arzt anfordern.Arztpraxen und Kliniken geben grundsätzlich jedem Patienten (auch gesetzlich Versicherten) alle Befunde, Bilder und Arztbriefe heraus. Dies ist seit 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 630a ff. geregelt. Dem Patienten steht danach die Überlassung elektronischer Abschriften der Patientenunterlagen zu.

Elektronische Abschriften müssen auf seinen Wunsch hin sowohl von einer in Papierform erstellten Dokumentation als auch von elektronischen Dokumenten als auch von Bildern oder Videos, die die Diagnostik oder Behandlung dokumentieren, erstellt werden. Die Überlassung elektronischer Abschriften kann auf Wunsch auch durch Upload in eine elektronische Akte erfolgen.(ger)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neues AOK-Online-Lernprogramm

Digitale Gesundheitsanwendungen: Wegweiser für Praxisteams

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ibuprofen plus Paracetamol

Metaanalyse: Duale Medikation senkt Fieber von Kindern effektiv

Vertreterversammlung

KBV fordert kompletten Neustart in der Gesundheitspolitik

cVDPV2 im Abwasser

Erneut Polioviren in deutschen Städten gemeldet

Lesetipps
Frau fässt sich an die Brust

© Maridav / stock.adobe.com

Interview zu den Leitlinien

Hausarzt zu Asthma: „Wir haben nichts gegen die Fixkombi, wir sind nur nicht so pauschal“

Seit Dezember 2023 regelhaft möglich in Deutschland: die Krankschreibung per Telefon.

© Christin Klose/dpa-tmn/picture alliance

Umfrage unter gut 1000 Beschäftigten

Jeder dritte Arbeitnehmer hat bereits Gebrauch von der Tele-AU gemacht

Eine gute Behandlungsqualität braucht vor allem auch gute Ausbildung. Dafür müssen aber die personellen Ressourcen in den Kliniken gegeben sein.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Klinikreform: Zwischen Bundesrat und Bettkante