Abrechnung / Inflationsausgleich
EBM-Beschluss: Kassen beteiligen sich an horrenden Stromkosten
Radiologen, Strahlentherapeuten und Dialysepraxen können Strom-Mehrkosten ab 500 Euro rückwirkend zum 1. Januar bei der KV geltend machen.
Radiologen, Strahlentherapeuten und Dialysepraxen können Strom-Mehrkosten ab 500 Euro rückwirkend zum 1. Januar bei der KV geltend machen.
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