Eine Oberfinanzdirektion könnte den Praxiskauf verteuern
NEU-ISENBURG. Eine Vertragsarztzulassung kann weder ge- noch verkauft werden. Dennoch geht die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz davon aus, daß bei jedem Praxiskauf ein Teil des Geldes nur für die Zulassung an den abgebenden Arzt gezahlt wird. Die Folge: Da die OFD die Zulassung als sogenanntes immaterielles Wirtschaftsgut betrachtet, kann diese nicht mehr abgeschrieben werden. Sollte sich diese Ansicht auch in anderen OFD-Bezirken durchsetzen, könnten Praxiskäufer den Kaufpreis nicht mehr voll von der Steuer absetzen.