AgnesZwei

Einsatz nur bei ganz strikten Indikationen erlaubt

Nachdem das Bundesversicherungsamt interveniert hat, darf AgnesZwei im Rahmen eines Vertrags mit der Barmer GEK nur unter besonderen Voraussetzungen eingesetzt werden. Der KV gefällt das nicht, die Kasse sieht kein Problem.

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AgnesZwei soll vor allem im Fall-Management chronisch kranker multimorbider Patienten arbeiten.

AgnesZwei soll vor allem im Fall-Management chronisch kranker multimorbider Patienten arbeiten.

© Alexander Raths/Fotolia.com

POTSDAM. Wenig erfreut ist die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) über die Maßgaben des Bundesversicherungsamtes zum Vertrag über die Leistungen der Fallmanagerin AgnesZwei für Barmer GEK-Versicherte. Die Krankenkasse sieht jedoch kein Problem.

"Der nun genehmigte Vertrag ersetzt die bisherige Vereinbarung und führt für die Barmer-GEK-Versicherten zu zahlreichen, medizinisch unsinnigen Einschränkungen", heißt es im aktuellen Mitteilungsblatt "KV-intern". Die KVBB beklagt "eine massive Funktionsbeeinträchtigung der Fallmanagerin".

Weiter teilt sie mit, die teilnahmeberechtigten Versicherten seien stark eingeschränkt worden. Zudem sei für die Abrechnung nun ein Hausbesuch zwingende Voraussetzung. Die reine Fallmanagementpauschale sei nicht mehr gültig und der zeitgleiche Besuch von AgnesZwei und Arzt nicht mehr abrechenbar.

BVA: Lösung im Dialog

Das Bundesversicherungsamt und die Barmer GEK widersprechen dieser Darstellung jedoch aufs Schärfste. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes trifft es nicht zu, dass die bundesweite Kassenaufsichtsbehörde Einschränkungen am Vertrag vorgenommen habe.

"Vielmehr wurden auch im persönlichen Dialog mit der Krankenkasse und unter Beteiligung des Vertragspartners Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, um die Versorgungsrealität und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen", teilte die Behörde auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit.

In diesem Zusammenhang habe das Bundesversicherungsamt Wert darauf gelegt, dass der Vertrag deutlich hervorhebe, dass AgnesZwei nach ärztlicher Anordnung unter ärztlicher Verantwortung tätig werde.

"Im Rahmen seiner Vertragsprüfungen wirkt das BVA darauf hin, dass der Versorgungsauftrag in den Verträgen konkret formuliert ist. Insoweit wurde den Vertragspartnern aufgegeben, den Versorgungsumfang zu konkretisieren", so das Bundesversicherungsamt weiter.

Benehmen mit der Landesaufsicht

Zu der Frage, wie es wettbewerbsrechtlich zu bewerten sei, wenn die AOK von der Landesaufsicht attraktivere Bedingungen zugebilligt bekommen habe, teilte das Bundesversicherungsamt mit, dass es sich in solchen Fällen grundsätzlich mit der Landesaufsicht in Verbindung setze. Dieser Austausch mit den Landesbehörden verfolge das Ziel der Gleichbehandlung aller Krankenkassen.

Vor einer Beanstandung sei das Bundesversicherungsamt - anders als die Landesaufsichtsbehörden - gesetzlich verpflichtet, mit den Landesaufsichtsbehörden das Benehmen herzustellen. Auch die Barmer GEK Landesvertretung Berlin/Brandenburg wies die Behauptungen der KVBB zurück.

"Die Besorgnis der KVBB über die Vertragsänderungen teilen wir nicht", sagte Regional-Chefin Claudia Korf der "Ärzte Zeitung". Der Vertrag entspreche, so wie er jetzt ist, voll den Erwartungen der Kasse. "Wir sind eindeutig positioniert: Alles muss auf ärztliche Anweisung geschehen", so Korf.

Zudem diene AgnesZwei dazu, ältere, chronisch kranke, multimorbide Menschen besser zu betreuen. "Es werden keine Patientengruppen ausgeschlossen", sagte Korf.

Aus KV-Sicht sei nachvollziehbar, dass AgnesZwei häufiger genutzt werden solle. Die Kassen wollten aber, dass sie fokussiert zum Einsatz komme.

Korf findet die jetzige Vertragsversion besser als die ursprüngliche, da die Leistungsbeschreibung konkreter sei und Hausbesuche vorgebe. Ihr Fazit: "Wir halten den Vertrag für zukunftsweisend." (ami)

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