Urteil
Bundesgerichtshof: Medikamentöse Zwangsbehandlung muss alternativlos sein
Empfehlen Ärzte eine „optimale“ Arzneimittelgabe, begründet dies keine Zwangsmedikation von in der Psychiatrie untergebrachten Menschen. Schon gar nicht, wenn sich die Patienten für eine andere Darreichungsform entschieden haben.







