Einzelzimmer-Zuschlag nur nach Vereinbarung
KARLSRUHE (ddp). Pflegeheime dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Einzelzimmer-Zuschläge berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
KARLSRUHE (ddp). Pflegeheime dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Einzelzimmer-Zuschläge berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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