Erste Empfehlungen für Zuweiser-Clearingstellen

Prüfen ohne zu strafen: Das wird die künftige Aufgabe der Clearingstellen für Zuweiserverträge sein.

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BERLIN (ava). Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben dieser Tage gemeinsame Empfehlungen über eine "gemeinsame sektorübergreifende Clearingstelle" verabschiedet. Damit wollen sie gegen illegale Zuweiserprämien von Kliniken an niedergelassene Ärzte vorgehen.

Die neuen Clearingstellen sollen von Ärztekammern, Landeskrankenhausgesellschaften und KVen errichtet werden - besetzt mit je einem Vertreter der Organisation. Federführend sollen die jeweiligen Ärztekammern sein.

Zunächst sollen die neuen Ausschüsse geplante Verträge auf ihre berufs-, vertrags-, Krankenhaus- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit prüfen. Besonderes Augenmerk sollen die Clearingstellen darauf legen, dass Leistungen nicht doppelt vergütet werden - zum einen von der KV aus der Gesamtvergütung und zum anderen von Kliniken im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen. Wenn es gewünscht wird, kann der Prüfungsauftrag auch auf bereits abgeschlossene Verträge ausgedehnt werden, so die Empfehlungen.

Angerufen werden können die Clearingstellen von jeder der beteiligten Organisationen - für die Anrufenden dürfen dadurch keine Kosten entstehen. Die Aufgabe der neuen Stellen besteht im Prüfen. Mögliche Sanktionen bei Rechtsverstößen kann die Stelle nicht verhängen. Sie liegen "ausschließlich in der Verantwortung der zuständigen Organisationen."

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