Es bleibt dabei: Die Delegation ärztlicher Leistungen ist nur begrenzt möglich
Schon länger war sie angekündigt, seit Kurzem ist sie da: die neue Empfehlung "Persönliche Leistungserbringung" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK). Zwanzig Jahre nach der letzten Empfehlung bietet sie niedergelassenen Ärzten konkrete Hilfestellung bei Fragen der Delegation ärztlicher Leistungen.