Fahrtkosten bei Fortbildungen sind voll absetzbar
MÜNCHEN (mwo). Auch wenn Arzthelferinnen eine mehrere Jahre dauernde Fortbildung besuchen, muss das Finanzamt die Fahrtkosten in voller Höhe als Reisekosten anerkennen. Das geht aus einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor.