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Der konkrete Fall

Falsche Angaben an Versicherer können teuer werden

Falschangaben an die Versicherung sollte man vermeiden. Gerade wenn es um Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsschutz geht. Denn der Versicherer kann dann die Leistung verweigern.

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Für Schlagzeilen hat die Klage des Sängers Heino gegen seinen Versicherer Gothaer gesorgt. Bei der hatte der Schlagerbarde eine Ausfallversicherung abgeschlossen, die greift, wenn der Künstler seine Tournee absagen muss.Weil Heino einen Schwächeanfall erlitt und nicht auftreten konnte, forderte er von dem Kölner Versicherungsunternehmen rund 3 Millionen Euro. Doch die Gothaer lehnte die Zahlung ab. Der Grund: Heino hatte bei Vertragsabschluss falsche Angaben über seinen Gesundheitszustand gemacht.

Nicht nur bei Spezial-Policen wie Heinos Ausfallversicherung, sondern auch für Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitspolicen gilt: Der Kunde muss dem Anbieter die Wahrheit über gesundheitliche Probleme sagen. Vor Abschluss eines Vertrags führt der Versicherer eine Risikoprüfung durch und stellt Fragen zu Vorerkrankungen. Er muss sie seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) explizit abfragen. Vergisst ein Kunde ohne bösen Willen eine Allergie oder Rückenbeschwerden, weil der Versicherer nicht nachgefragt hat, darf der deswegen nicht mehr vom Vertrag zurücktreten.

Dennoch: "Es ist wichtig, die Fragen wirklich sauber und ordnungsgemäß zu beantworten", sagt Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer bei den Antworten bewusst falsche Auskünfte gibt, kann später in Schwierigkeiten kommen.

Mediziner sollten ihre Patienten darauf aufmerksam machen, dass sie dem Anbieter Einblick in die Krankenakte gewähren müssen und der Schweigepflicht entbunden sind. Ist in der Krankenakte mehr oder anderes aufgeführt als im Versicherungsantrag aufgelistet, hat der Versicherer das Recht, die Zahlung zu verweigern. (acg)

Lesen Sie dazu auch: Blitzschlag, aber die Hausratversicherung übernimmt den Schaden nicht

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