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Gutachten

Finanzspritzen bei kommunalen Kliniken sind erlaubt

Darf eine Kommune ihr Krankenhaus finanziell unterstützen? Ja, bestätigt ein Gutachter. Privatklinikbetreiber kommen zu einem anderen Schluss.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das EU-Wettbewerbsrecht kann nicht auf die Finanzierung kommunaler Krankenhäuser angewendet werden. Zu diesem Schluss kommt der Gutachter Professor Volker Epping von der Universität Hannover.

Das Gutachten wurde im Auftrag des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser (IVKK) erstellt. Epping betont, Kommunen dürften ihre Krankenhäuser durchaus finanziell unterstützen. Das Gutachten bringe somit die notwendige Klarheit, sagte der IVKK-Vorsitzende Bernhard Ziegler.

"Was wir jetzt brauchen, ist eine Klarstellung aus Karlsruhe, wie dieser Sozialstaatsanspruch der Bürger im Hinblick auf Krankenversorgung konkret ausgestaltet werden muss", so Ziegler.

BDPK klagte beim Landgericht

Vorausgegangen war eine Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) beim Landgericht Tübingen. Aus Sicht des Verbandes waren Subventionen des Landkreises Calw für sein Kreisklinikum rechtswidrig.

Den Angaben des Verbandes zufolge habe der Landkreis den Kreiskliniken Calw in der Vergangenheit wiederholt Finanzspritzen in Form von Investitionszuschüssen und Ausfallbürgschaften außerhalb der regulären Krankenhausfinanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Krankenhausentgeltgesetz gewährt.

Zusätzliche Subventionen aus Steuermitteln seien nicht gerechtfertigt gewesen und somit wettbewerbsverzerrend, so Thomas Bublitz, BDPK-Hauptgeschäftsführer.

Eine Entscheidung des Gerichtes in Tübingen steht noch aus. (sun)

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