Gasversorger müssen nur ihre Preiserhöhungen begründen
KARLSRUHE (dpa). Verbraucher können Gaspreise nur eingeschränkt gerichtlich überprüfen lassen. Das geht aus einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hervor.
KARLSRUHE (dpa). Verbraucher können Gaspreise nur eingeschränkt gerichtlich überprüfen lassen. Das geht aus einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hervor.
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