Geburtstag ist Stichtag für Steuervorteil beim Praxiserlös
ASCHAFFENBURG (lu). Kollegen, die beim Praxisverkauf den einmaligen steuerlichen Freibetrag von 45 000 Euro in Anspruch nehmen wollen, müssen zum Zeitpunkt der Veräußerung mindestens 55 Jahre alt sein. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.