Gericht erleichtert Vergleich nach Wirtschaftlichkeitscheck
KASSEL (mwo). Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kann künftig einfacher auch per Vergleich beendet werden. Den Weg hierfür hat jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel freigemacht. Nach dem Grundsatzurteil kann ein solcher Vergleich aber von den Kassen oder der betroffenen Kassenärztlichen Vereinigung angefochten werden.