Gesetz schützt jugendliche Praxis-Azubis
NEU-ISENBURG (juk). Im Spätsommer beginnt für viele junge Mädchen die Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten. Wenn die Azubis unter 18 Jahre alt sind, gilt es für Praxischefs, einige wichtige Regelungen des Jugendarbeitsschutzes zu beachten.