Gewerbesteuer droht nicht jeder Laborgemeinschaft
NEU-ISENBURG (reh). Für Laborgemeinschaften (LG) gibt es, was die steuerliche Behandlung ihrer Einkünfte angeht, jetzt Licht im Dunkel. Solange die LG keinen Gewinn erzielt, fällt auch keine Gewerbesteuer an, stellt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) klar.