Versicherungstipp

Greift Hausrat auch bei Schusseligkeit?

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KÖLN. Eine Hausratversicherung ist für die meisten Haushalte eine sinnvolle Investition. Sie zahlt für Schäden an Einrichtungsgegenständen durch Feuer, ausgelaufenes Leitungswasser, Stürme, Raub oder wenn es zu einem Einbruchdiebstahl kommt.

Viele neuere Tarife der Anbieter greifen inzwischen auch bei grober Fahrlässigkeit, während alte Verträge diesen Baustein noch nicht haben. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit fällt schnell.

Den Herd nicht ausgeschaltet, beim Verlassen der Wohnung die Fenster auf Kipp gelassen oder die Tür nur hinter sich zugezogen – kommt es zum Schaden, kann der Versicherer dann die Leistung zumindest anteilig kürzen. Besser ist es, seinen Vertrag zu prüfen, ob er für solche Fälle Kürzungen vorsieht.

Ist das nicht der Fall, kann sich ein Wechsel der Police lohnen. Wer schon seit sehr langer Zeit den gleichen Vertrag hat, sollte zudem prüfen, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist. (acg)

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