Tod eines Zwillings

Gynäkologen auf der Anklagebank

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Berlin. Bei einer Zwillingsgeburt sollen zwei Frauenärzte nach der Entbindung eines gesunden Kindes das an einer schweren Hirnschädigung erkrankte zweite Kind mit Kaliumchlorid getötet haben. Die Mediziner haben den Vorwurf des Totschlags nun am Berliner Landgericht zurückgewiesen. „Wir hatten keine Zweifel, dass es richtig ist, was wir tun“, erklärte ein 73 Jahre alter Angeklagter zu Prozessbeginn am Dienstag.

Im Vordergrund habe „nicht das Juristische, sondern das gesunde Kind gestanden“. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heutige Chefarzt im Ruhestand und eine 58 Jahre alte Ärztin die tödliche Injektion während der Geburt und damit zu einem Zeitpunkt vorgenommen hätten, zu dem dies rechtlich nicht mehr zulässig gewesen sei - es habe sich bereits um einen Menschen und nicht mehr um einen Fötus gehandelt. Mit Beginn der Eröffnungswehen beziehungsweise im Fall eines Kaiserschnitts mit Eröffnung des Uterus handele es sich dem Gesetz zufolge um einen Menschen, so die Anklägerin.

Die Ärzte hätten bewusst nicht den in diesem Fall einer eineiigen Zwillingsschwangerschaft ärztlich angezeigten Weg einer selektiven Tötung des kranken Zwillings bereits im Mutterleib – also vor Beginn der Geburt – gewählt, so die Anklage. Sie hätten als erfahrene Gynäkologen gewusst, dass sie keine Abtreibung mehr vornahmen.

Zu dem Vorfall sei es 2010 in einem Klinikum gekommen, als die Angeklagten an einer Patientin, die sich mindestens in der 32. Schwangerschaftswoche befunden habe, einen Kaiserschnitt durchgeführt hätten. Die 58-jährige Ärztin sagte, sie hätten einen sicheren Weg für den zweiten Fötus finden und die Mutter nicht gefährden wollen. Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt. (dpa)

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