Gastbeitrag
Haftungsrechtlich genügt Ärzten der mündliche Rat
Stellt ein Hausarzt trotz kritischer Befunde keine Überweisung zum Facharzt aus, ist das noch nicht als Behandlungsfehler zu werten, wie nun ein Gericht klargestellt hat. Der mündliche Rat zur Weiterbehandlung reicht aus, sofern er in der Patientenakte eindeutig dokumentiert wird.