Honorarstreit: Kassen müssen auch Prozeßzinsen zahlen
KASSEL (mwo). Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und nichtärztliche Leistungserbringer können ab jetzt Prozeßzinsen verlangen, wenn sie einen Honorarstreit gegen eine Krankenkasse gewonnen haben. Das hat der Dritte Senat des Bundessozialgerichts in Kassel entschieden. Das nun schriftlich veröffentlichte Urteil könnte auch auf Vertragsärzte übertragbar sein.