Gericht unterstreicht Pflicht
Urteil: Im Fall der Fälle müssen Praxisbesonderheiten genau dargelegt werden
Prävalenzprüfungen zur Ermittlung von Praxisbesonderheiten sind nicht zu beanstanden, urteilt das Landessozialgericht Darmstadt. Wollen Praxen höhere Abweichungen erreichen, müssen sie die Besonderheiten gut erklären.